Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lottmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Lottmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (nachfolgend „wir“ oder „uns“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“). An Verbraucher im Sinne des § 13 BGB liefern wir nicht.
1.2 Diese AGB werden Vertragsbestandteil durch Hinweis in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://www.lottmann-paderborn.de/agb/ abrufbar und liegt in unserem Verkaufsraum aus. Auf Wunsch fügen wir sie unseren Angeboten bei oder übersenden sie in Textform.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsschluss
2.1 Darstellungen in Katalogen, Preislisten, Prospekten und im B2B-Ordermanager sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
2.2 Die Bestellung des Bestellers ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen durch Bestätigung in Textform, durch Ausstellung einer Rechnung oder durch Ausführung der Lieferung.
2.3 Für Inhalt und Umfang des Vertrags ist unsere Auftragsbestätigung maßgeblich, soweit der Besteller ihr nicht unverzüglich in Textform widerspricht.
3. Leistungsumfang, Produkt- und Sortimentsänderungen
3.1 Wir sind zu Produkt- und Sortimentsänderungen berechtigt, wenn diese durch Änderungen der Gesetzeslage, behördliche Auflagen, Rezeptur-, Verpackungs- oder Konstruktionsänderungen des Herstellers oder die Einstellung der Herstellung veranlasst sind, das geänderte Produkt in Funktion, Qualität und Zertifizierung gleichwertig ist und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.
3.2 Bei sicherheits- oder zulassungsrelevanten Änderungen, insbesondere Änderungen des Sicherheitsdatenblatts oder der Biozidzulassung, informieren wir den Besteller vorab in Textform.
3.3 Wird ein Artikel dauerhaft ausgelistet, informieren wir den Besteller rechtzeitig und bieten, soweit verfügbar, ein gleichwertiges Nachfolgeprodukt an. Laufende Abrufaufträge kann der Besteller hinsichtlich der betroffenen Position mit angemessener Frist kündigen.
3.4 Handelsübliche Abweichungen in Menge, Füllmenge, Gewicht, Abmessung, Farbe und Beschaffenheit bis zu 5 % gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für produktions- und chargenbedingte Abweichungen in Farbton, Viskosität und Weißgrad. Zwingende Vorgaben des Fertigpackungsrechts bleiben unberührt.
4. Ersatz- und Alternativlieferung
4.1 Ist der bestellte Artikel vorübergehend nicht verfügbar, können wir dem Besteller vor Ausführung der Lieferung in Textform einen gleichwertigen Ersatzartikel anbieten. Gleichwertigkeit setzt Übereinstimmung in Funktion, Menge, Qualität, Zertifizierung und Systemkompatibilität voraus.
4.2 Widerspricht der Besteller dem Angebot nicht innerhalb von drei Werktagen nach dessen Zugang in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Auf die Frist und die Bedeutung seines Schweigens weisen wir im Angebot ausdrücklich hin.
4.3 Ein gegenüber dem bestellten Artikel höherer Preis wird nicht berechnet. Maßgeblich bleibt der für den bestellten Artikel vereinbarte Preis.
4.4 Entspricht der Ersatzartikel nicht den Anforderungen des Bestellers, kann dieser ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgeben. Die Rücksendung ist vorab in Textform anzuzeigen; einer Bestätigung durch uns bedarf es nicht. Die Kosten der Rücksendung tragen wir; eine Bearbeitungspauschale wird nicht erhoben. Voraussetzung ist, dass die Ware ungebraucht und in verkaufsfähigem Zustand ist. Die Beschränkungen der freiwilligen Rücknahme nach Nr. 19 gelten für dieses Rückgaberecht nicht.
4.5 Eine Ersatzlieferung ohne ausdrückliche Zustimmung des Bestellers ist ausgeschlossen bei:
– Desinfektionsmitteln und sonstigen Biozidprodukten,
– Waren mit produktbezogener Zertifizierung (z. B. Blauer Engel, EU Ecolabel, Nordic Swan),
– Dosier- und Systemprodukten, deren Kompatibilität mit vorhandenen Anlagen erforderlich ist,
– Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, deren Leistungsbeschreibung ein bestimmtes Fabrikat vorgibt.
4.6 Auf Lieferschein und Rechnung weisen wir stets den tatsächlich gelieferten Artikel aus.
5. Preise und Preisanpassung
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Bei Einzelbestellungen gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarte Preis.
5.3 Bei Rahmen- und Dauerlieferverträgen sind wir berechtigt und verpflichtet, die vereinbarten Preise anzupassen, soweit sich unsere Kosten nach Vertragsschluss verändern. Der Anpassung liegen folgende Kostenelemente mit folgender Gewichtung zugrunde:
– Wareneinstand, das heißt unsere Beschaffungskosten gegenüber unseren Vorlieferanten: rund 80 %,
– Logistik- und Energiekosten: rund 20 %.
Maßgeblich ist für den Wareneinstand die tatsächliche Entwicklung unserer Einkaufspreise, für die Logistik- und Energiekosten die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Dieselkraftstoff und Energie.
5.4 Eine Anpassung erfolgt erst, wenn sich die gewichteten Kostenelemente gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der letzten Anpassung um mehr als 3 % verändert haben. Die Anpassung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die Kosten verändert haben. Bei einem Anstieg sind wir zur Erhöhung berechtigt, bei einem Rückgang zur Senkung verpflichtet.
5.5 Wir teilen dem Besteller eine Preisanpassung mindestens vier Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mit und legen die maßgebliche Kostenentwicklung auf Verlangen dar. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 %, steht dem Besteller hinsichtlich des betroffenen Vertrags ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung zu.
6. Energie- und Logistikzuschlag
6.1 Aufgrund der volatilen Energie-, Kraftstoff- und Transportkosten erheben wir vorübergehend einen Energie- und Logistikzuschlag. Der Zuschlag fällt je Lieferung an, ist unabhängig vom Auftragswert und wird durch das Erreichen der Frachtkostenfreigrenze nach Nr. 7.1 nicht berührt. Bei Teillieferungen fällt der Zuschlag je Lieferung an.
6.2 Die Höhe des Zuschlags weisen wir im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aus; sie ist Bestandteil der jeweiligen Preisvereinbarung. Die aktuelle Höhe kann jederzeit bei unserem Vertrieb erfragt werden. Auf der Rechnung wird der Zuschlag gesondert ausgewiesen.
6.3 Bei einem Rückgang oder Wegfall der zugrunde liegenden Kostensteigerungen wird der Zuschlag reduziert oder aufgehoben.
6.4 Der Zuschlag ist von Skontoabzügen ausgenommen.
7. Versand
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab einem Netto-Rechnungswert von 500,00 € innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) frei Haus. Bei Aufträgen unter 500,00 € werden anteilige Frachtkosten in Abhängigkeit von Menge, Art der Artikel sowie dem Lieferort berechnet.
7.2 Die Lieferung „frei Haus“ umfasst die Anlieferung der Ware im Rahmen einer wirtschaftlich optimierten Standardtour bis zur vereinbarten Empfangsstelle. Die Angabe „frei Haus“ betrifft ausschließlich die Übernahme der Frachtkosten und lässt den Gefahrübergang nach Nr. 9 unberührt.
7.3 Nicht Bestandteil der Lieferung „frei Haus“ sind zusätzliche Service- oder Sonderleistungen, insbesondere:
– telefonische Avisierung des Fahrers,
– feste oder individuell vereinbarte Liefertermine bzw. Zeitfenster,
– Express- oder termingebundene Zustellungen (z. B. Next-Day),
– Anlieferung mittels Hebebühne,
– Lieferung auf Einwegpaletten,
– Inselzustellungen sowie sonstige Sonderdestinationen.
Diese Leistungen können gesondert vereinbart und berechnet werden.
7.4 Bei Versand per Spedition erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante; die Freigrenze nach Nr. 7.1 bleibt hiervon unberührt. Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Ware am Lieferort ordnungsgemäß und ohne Verzögerung entgegengenommen werden kann.
7.5 Bei Paketsendungen wird der jeweils gültige Tarif des Paketdienstleisters zuzüglich Verpackung zugrunde gelegt. Die aktuellen Kosten können bei unserem Vertrieb erfragt werden.
7.6 Ist eine Zustellung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht möglich, beispielsweise weil der Empfänger nicht erreichbar ist, die Annahme verweigert wird oder eine fehlerhafte Lieferanweisung vorliegt, sind wir berechtigt, die Kosten einer erneuten Zustellung gemäß unserer aktuellen Servicepreisliste in Rechnung zu stellen. Logistik- und Servicezuschläge sind von Skontoabzügen ausgenommen.
8. Lieferzeit und Teillieferungen
8.1 Angaben zu Lieferfristen und Lieferterminen sind unverbindliche Circa-Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden.
8.2 Der Lauf einer Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Zustandekommen des Vertrags, der Klärung aller Ausführungsfragen und der Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Bestellers, nicht bereits mit Eingang der Bestellung.
8.3 Verzug tritt erst ein, nachdem der Besteller uns eine angemessene Nachfrist in Textform gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Regelungen zu höherer Gewalt und Warenverfügbarkeit nach Nr. 18 bleiben unberührt.
8.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Sie werden nicht gesondert berechnet; die Freigrenze nach Nr. 7.1 bleibt unberührt. Nr. 6.1 Satz 3 bleibt unberührt.
9. Gefahrübergang
9.1 Bei Versendung durch einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diese auf den Besteller über.
9.2 Bei Beförderung mit eigenem Fuhrpark geht die Gefahr mit der Ablieferung an der vereinbarten Empfangsstelle über.
9.3 Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug oder unterlässt er schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf ihn über, in dem er in Verzug geraten ist.
9.4 Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers ab.
10. Palettentausch
10.1 Der Tausch von EURO-Paletten ist im gewerblichen Warenverkehr üblich. Wir bitten den Besteller, bei jeder Anlieferung eine ausreichende Anzahl tauschfähiger EURO-Paletten bereitzuhalten. Liefern wir im Auftrag des Bestellers an Dritte, ist der Palettentausch durch den Besteller sicherzustellen.
10.2 Erfolgt kein Tausch, werden die EURO-Paletten zum jeweils gültigen Tagespreis in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe innerhalb von 14 Tagen erfolgt eine entsprechende Gutschrift. Für die nachträgliche Rückabwicklung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € zuzüglich Umsatzsteuer je Palette. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
10.3 Wir führen für jeden Besteller ein Palettenkonto.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
11.2 Barzahlung ist nicht möglich; Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung oder Kartenzahlung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.
11.3 Skonto wird nur gewährt, soweit dies gesondert vereinbart ist. Der Skontoabzug berechnet sich vom Nettowarenwert. Frachtkosten, der Energie- und Logistikzuschlag sowie sonstige Nebenkosten sind nicht skontofähig. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, solange ältere Rechnungen offen sind.
11.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; die Pauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
11.5 Zahlungen werden zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bei mehreren offenen Forderungen erfolgt die Anrechnung auf die jeweils älteste Forderung, soweit der Besteller keine abweichende Bestimmung trifft.
11.6 Der Verkauf beziehungsweise die Lieferung an uns unbekannte Besteller erfolgt bis zur Klärung der Bonität nur gegen Vorauskasse per Überweisung.
11.7 Verschlechtern sich nach Vertragsschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder werden uns solche Umstände erst nach Vertragsschluss bekannt, sind wir nach § 321 BGB berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und noch ausstehende Lieferungen bis zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung zurückzuhalten.
11.8 Wir stellen Rechnungen elektronisch aus, vorrangig als E-Rechnung im Format ZUGFeRD nach EN 16931, nachrangig als PDF-Dokument. Der Besteller benennt uns hierfür eine geeignete Empfangsadresse, insbesondere eine E-Mail-Adresse oder Leitweg-ID, und hält diese aktuell. Die Rechnung gilt mit Absendung an die zuletzt benannte Adresse als zugegangen.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die gelieferte Ware, auch aus künftigen Lieferungen, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
12.2 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe unserer jeweiligen Saldoforderung zuzüglich etwaiger Nebenkosten ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
12.3 Der Besteller ist bis auf Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang im eigenen Namen einzuziehen. Gerät der Besteller mit Zahlungen in Verzug oder stellt er seine Zahlungen ein, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Besteller hat uns in diesem Fall die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und seine Abnehmer über die Abtretung zu unterrichten.
12.4 Eine Be- oder Verarbeitung, Umfüllung, Verdünnung oder Vermischung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Besteller verwahrt das Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für uns.
12.5 Die aus dem Weiterverkauf der neuen Sache entstehenden Forderungen tritt der Besteller im Umfang unserer Miteigentumsquote bereits jetzt an uns ab. Nr. 12.3 gilt entsprechend.
12.6 Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken ausreichend zu versichern. Ansprüche gegen den Versicherer tritt er bereits jetzt in Höhe unserer Forderungen an uns ab.
12.7 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich in Textform erklären.
12.8 Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
13. Verfügungen über die Vorbehaltsware
Verfügungen über die Vorbehaltsware, die über den ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr hinausgehen, insbesondere Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung nach Zahlungseinstellung oder sonstige Veräußerung außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs, sind unzulässig. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls anzuzeigen.
14. Untersuchung und Mängelrüge
14.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sowie Mengenabweichungen und Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
14.2 Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 Abs. 2 HGB). Dies gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 377 Abs. 5 HGB).
14.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Die Regelungen zu Transport- und Anlieferungsschäden nach Nr. 15 bleiben unberührt.
15. Transport- und Anlieferungsschäden
15.1 Unabhängig von der Mängelrüge nach Nr. 14 gilt für äußerlich erkennbare Transportschäden Folgendes: Sie sind bei Anlieferung auf dem Ablieferbeleg zu vermerken und uns innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung in Textform anzuzeigen. Der Anzeige sind nach Möglichkeit eine Schadensbestätigung des Spediteurs oder Frachtführers sowie aussagekräftige Fotos beizufügen. Verdeckte Schäden, die bei der Anlieferung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
15.2 Diese Mitwirkung dient der Sicherung unserer Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Bestellers, insbesondere Gewährleistungsrechte, bleiben unberührt. Verletzt der Besteller diese Obliegenheit schuldhaft und wird dadurch unsere Rechtsverfolgung gegenüber dem Transportunternehmen vereitelt oder erschwert, kann dies nach § 254 BGB zu berücksichtigen sein.
16. Gewährleistung
16.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Etwaige längere oder kürzere Herstellerfristen bleiben unberührt und können vor dem Kauf erfragt werden.
16.2 Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten und Produktbeschreibungen sind Leistungsbeschreibungen und keine Beschaffenheitsgarantien. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnen.
16.3 Es gilt Folgendes:
– Die Wahl der Art der Nacherfüllung steht uns zu.
– Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
– Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
– Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
16.4 Die Verkürzungen und Ausschlüsse nach Nr. 16.3 gelten nicht:
– für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; insoweit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB,
– für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
– bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 444 BGB) und bei Übernahme einer Garantie,
– für Rückgriffsansprüche des Bestellers nach §§ 445a, 445b, 478 BGB, soweit der Besteller die Ware an einen Verbraucher weiterveräußert hat.
Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen zur Haftung nach Nr. 17. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
16.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Lagerung oder Handhabung, bei Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums, bei eigenmächtiger Verdünnung, Umfüllung oder Vermischung sowie bei einer Anwendung außerhalb der Gebrauchsanweisung oder des Sicherheitsdatenblatts.
16.6 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen für Prüfung und Transport zu berechnen, sofern der Besteller das Fehlen eines Mangels erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat.
17. Haftung
17.1 Für Schäden haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme unserer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, derzeit 5.000.000,00 € je Schadensfall.
17.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.
17.4 Für Irrtümer in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen, ob gedruckt oder digital, gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.
17.5 Sicherheitsdatenblätter, die wir nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Verfügung stellen, sind verbindlich. Unverbindlich und ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt sind darüber hinausgehende freiwillige Leistungen wie Produktinformationen, Hygienepläne, Reinigungsempfehlungen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Sie entbinden den Anwender nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung der Produkteignung für den vorgesehenen Einsatzzweck.
18. Höhere Gewalt und Warenverfügbarkeit
18.1 Einschränkungen oder Unterbrechungen der Warenverfügbarkeit, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, betroffene Aufträge, Rahmenvereinbarungen oder Abrufaufträge ganz oder teilweise zur späteren Ausführung zurückzustellen oder zu stornieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Embargos und Sanktionen, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, Cyberangriffe, Energiemangellagen, Streik und Aussperrung, auch im eigenen Betrieb, sowie behördliche Anordnungen.
18.2 Bleibt die Belieferung durch unseren Vorlieferanten aus, werden wir von der Lieferpflicht frei, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen haben und das Ausbleiben der Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben.
18.3 Wir informieren den Besteller unverzüglich in Textform. Vor einer Zurückstellung oder Stornierung bieten wir dem Besteller vorrangig eine gleichwertige Ersatzlieferung nach Nr. 4 an.
18.4 Wird die Ausführung eines Auftrags um mehr als vier Wochen ab Zugang unserer Mitteilung nach Nr. 18.3 zurückgestellt, sind sowohl der Besteller als auch wir berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Positionen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden Zug um Zug rückabgewickelt; bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten wir unverzüglich.
18.5 Schadensersatzansprüche wegen einer von uns nicht zu vertretenden Lieferbehinderung sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Haftung nach Nr. 17.
19. Rücknahmen und Rücksendungen
19.1 Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht. Unabhängig davon nehmen wir mangelfreie Ware nach unserer Wahl freiwillig zu den nachfolgenden Bedingungen zurück; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
19.2 Die Rücknahme setzt voraus, dass sie vorab in Textform angekündigt und von uns bestätigt wird. Zurückgenommen werden ausschließlich originalverpackte und ungebrauchte Waren; bei der Rücksendung sind die Rechnungs- oder Lieferscheinnummer anzugeben. Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum müssen bei Eingang eine Restlaufzeit von mindestens sechs Monaten aufweisen.
19.3 Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Schutz- und Hygieneartikel, beispielsweise Desinfektionsmittel, Masken, Handschuhe, Spender und Kosmetika, ferner Artikel mit besonderen Lagerungsvorschriften sowie Saisonware.
19.4 Bei der Rücknahme von Artikeln, die speziell auf Kundenwunsch beschafft wurden (Besorge-Artikel), berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 % des Nettoeinzelpreises. Anfallende Rücksendekosten an den Hersteller trägt der Besteller.
19.5 Gewährleistungs- und Garantierechte des Bestellers bleiben von dieser freiwilligen Rücknahmeregelung unberührt. Gleiches gilt für das Rückgaberecht nach Nr. 4.4.
20. Vermietung und Serviceleistungen
20.1 Für die Vermietung und leihweise Überlassung von Geräten sowie für Wartungs-, Reparatur- und Serviceleistungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend. Einzelheiten regelt der jeweilige Miet- oder Reparaturauftrag.
20.2 Vermietung und Leihgeräte
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Der Besteller hat das Gerät pfleglich zu behandeln, bestimmungsgemäß einzusetzen und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat; normale Abnutzung bleibt unberücksichtigt. Für Beschädigung oder Verlust während der Überlassungsdauer haftet der Besteller nach den gesetzlichen Bestimmungen.
20.3 Wartung, Reparatur und Service
Führt eine Fehlersuche nicht zur Feststellung eines Mangels oder erweist sich eine Reparatur als wirtschaftlich unzweckmäßig, sind wir berechtigt, den angefallenen Aufwand für Prüfung, Anfahrt und Diagnose zu berechnen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
20.4 Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Bestellers zu. Holt der Besteller einen Gegenstand nach Aufforderung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens vier Wochen nicht ab, sind wir nach vorheriger Androhung berechtigt, den Gegenstand zu verwerten und uns aus dem Erlös zu befriedigen; ein etwaiger Mehrerlös wird an den Besteller ausgekehrt.
20.5 Für Wartungs-, Reparatur- und Serviceleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt einheitlich für die Arbeitsleistung und für eingebaute Ersatzteile. Nimmt der Besteller den Gegenstand in Gebrauch oder erklärt er sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen. Nr. 16.4 gilt entsprechend.
20.6 Für die Haftung gilt Nr. 17 entsprechend mit der Maßgabe, dass unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist, höchstens jedoch auf 500.000,00 € je Schadensfall.
21. Produktsicherheit und gewerbliche Nutzung
21.1 Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer. Verschiedene Artikel dürfen nur von gewerblichen Anwendern verwendet werden. Von kennzeichnungspflichtigen Artikeln geht eine besondere Gefahr aus; Gefahren- und Sicherheitshinweise sind zu beachten, und die Artikel dürfen keinesfalls in die Hände von Kindern gelangen.
21.2 Alle weiteren Einzelheiten sind dem Etikett, der Produktbeschreibung, dem Sicherheitsdatenblatt und der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Der Besteller ist verpflichtet, sich vor der Verwendung über mögliche Gefahren zu informieren, die Produkte nur bestimmungsgemäß einzusetzen und seine Beschäftigten nach § 14 GefStoffV zu unterweisen.
21.3 Unsere Produktverpackungen erfüllen die Anforderungen für den gewerblichen Verkauf und Handel. Für die Abgabe an private Endverbraucher gelten abweichende gesetzliche Anforderungen.
21.4 Veräußert der Besteller Produkte weiter, hat er sicherzustellen, dass sämtliche für die jeweilige Abnehmerstufe geltenden Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die Kennzeichnungsanforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) einschließlich kindergesicherter Verschlüsse und tastbarer Gefahrenhinweise nach Art. 35 CLP-VO, die Abgabevorschriften für Biozidprodukte und Gefahrstoffe, die Anforderungen des Verpackungsgesetzes einschließlich der Systembeteiligung sowie die Kennzeichnungsvorschriften des Detergenzienrechts.
21.5 Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Behörden frei, die daraus entstehen, dass er die Pflichten nach Nr. 21.4 nicht einhält.
21.6 Bei einer Weiterveräußerung hat der Besteller die geltenden sanktions- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
22. Verpackungsrücknahme
Für Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen bestehen Rücknahmepflichten nach dem Verpackungsgesetz. Die Einzelheiten der Rückgabe, insbesondere Ort, Zeitpunkt und Verfahren, stimmen wir mit dem Besteller im Einzelfall ab. Zurückgenommen werden ausschließlich restentleerte Verpackungen.
23. B2B-Ordermanager
23.1 Registrierten Bestellern stellen wir einen Zugang zu unserem geschlossenen B2B-Ordermanager zur Verfügung. Bestellungen sind auch außerhalb des Portals möglich.
23.2 Der Besteller hat die Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und uns einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bestellungen, die unter den Zugangsdaten des Bestellers erteilt werden, gelten als von ihm veranlasst, bis uns eine Anzeige nach Satz 1 zugegangen ist; dies gilt nicht, wenn der Besteller die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten hat.
23.3 Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals besteht nicht. Wartungsarbeiten und technisch bedingte Unterbrechungen bleiben vorbehalten.
23.4 Wir sind berechtigt, den Zugang bei Zahlungsverzug, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers vorübergehend zu sperren.
24. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Bestellers und seiner Ansprechpartner nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Zur Prüfung der Bonität übermitteln wir Daten an Wirtschaftsauskunfteien und erhalten von diesen Bonitätsinformationen. Nähere Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten enthält unsere Datenschutzerklärung unter https://www.lottmann-paderborn.de/datenschutz.
25. Aufrechnung und Zurückbehaltung
25.1 Der Besteller kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
25.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur wegen unbestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 BGB bleiben unberührt.
26. Nutzungsrechte
26.1 Für den Weiterverkauf unserer Produkte räumen wir dem Besteller ein einfaches, widerrufliches und nicht übertragbares Recht ein, unsere Produktabbildungen und die Zeichen unserer Eigenmarken unverändert zu Vertriebs- und Bewerbungszwecken zu nutzen. Weitergehende Nutzungen, insbesondere die Umgestaltung oder die Verwendung für eigene Kommunikationsmaßnahmen außerhalb des Produktvertriebs, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
26.2 Logos, Abbildungen und sonstige Materialien anderer Hersteller sind hiervon ausgenommen; die Einholung der erforderlichen Nutzungsrechte beim jeweiligen Rechteinhaber obliegt dem Besteller.
26.3 Der Besteller stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er von uns übermittelte Daten, Abbildungen oder Unterlagen schuldhaft über den eingeräumten Umfang hinaus nutzt.
27. Geheimhaltung
Preislisten, Konditionsvereinbarungen, Kalkulationsunterlagen und sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen sind Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes. Der Besteller wird sie vertraulich behandeln, nur für Zwecke der Geschäftsbeziehung verwenden und Dritten nicht zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und drei Jahre darüber hinaus.
28. Abweichende Vereinbarungen und Textform
28.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB); ihrer Wirksamkeit steht diese Bestimmung nicht entgegen.
28.2 Ergänzende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Beweiszwecken der Textform.
28.3 Skonti, Rabatte und sonstige Vergünstigungen ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen.
29. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
29.1 Erfüllungsort für die Zahlung ist Paderborn.
29.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
29.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist Paderborn. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
30. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.
Lottmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
AGB_v5.4 Stand 01.09.2026
Unter folgenden Link können Sie sich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Datei herunterladen: AGB
Hinweise zum Batteriegesetz können Sie sich unter folgenden Link herunterladen: Batteriegesetz